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ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




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Kanzlei Wüstenberg
RA Dirk Wüstenberg
Pirazzistraße 5
DE- 63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 - 82 99 49 60
Fax: 069 - 82 99 49 61
 
 
 
 
 
 






Wirtschaftsrecht  &  Umweltschutz
 
 
 
 
 
Kanzlei:
Wie geht der Mensch in und mit der Umwelt um?
 
Die Kanzlei Wüstenberg (Rechtsanwalt in Offenbach a.M.) existiert seit über 24 Jahren. Momentan konzentriert sich die Kanzlei auf die a
nwaltliche Beratung und Vertretung von Unternehmen und Vereinen in Sachen Umweltrecht und Umweltschutzrecht einschließlich Gesundheitsrecht -- also um das Verhältnis Staat und Unternehmen bzw. Staat und Allgemeinheit.
 

Wenn Sie ein Rechtsanliegen von grundsätzlicher Bedeutung haben, rufen Sie am besten mal an! Fragen kostet nichts.
 
 
Zum Umweltrecht zählen insbesondere:
- Rohstoffrecht (Bergrecht u.a.)
- Kreislaufwirtschaftsrecht und Abfallrecht
- Naturschutzrecht (Biotopschutz, Artenschutz, Tierschutzrecht u.a.)
- Wasserrecht und Meeresschutzrecht
- Bodenschutzrecht und Altlastenrecht
- Klimaschutzrecht
- Atomrecht
- Gentechnikrecht
- Stoffrecht (Chemiegesetz u.a.)
- Immissionsschutzrecht (Dezibel und Gase)
- Umwelt und Anlagenbau (Bauplanungsrecht und Raumordnungsrecht)

- Umwelt und Verkehr (Luftreinhaltepläne, Verkehrslärm u.a.)
- Umwelt und Landwirtschaft (Düngegesetz, Pflanzenschutzgesetz u.a.)
- Umwelt und Freihandel (Freihandelsabkommen, Lieferkettengesetz, EU-Entwaldungsverordnung u.a.)
 
 
Rechtsprechung: „Grundsätzliche Bedeutung ... kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis ... setzt ... die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss ... erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
 

 
(Nach § 3 UmwRG anerkannte) Umweltschutzvereinigungen und Naturschutzvereinigungen werden vor Gericht vertreten. Ein Beispiel: Über 10 Gerichtsverfahren seit 2019 betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG
. In diesem Jahr wurde die Entscheidung des Niedersächsischen OVG, Beschlüsse vom 12.04.2024 -- Az. 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 bzw. 4 ME 75/24 (Pressemitteilung OVG) erstritten.
F
ür Umweltschutzvereinigungen, Naturschutzvereinigungen und Tierschutzorganisationen sind Gerichtsverfahren wertvolle Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks. Mit Öffentlichkeitsarbeit allein kommt man nicht weit; es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Richter, da langfristig weder Rechtmäßigkeit noch Qualität.
 
 
Leistungen:
Die anwaltliche Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige und überzeugende Argumentation vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren Fall" in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz. Rechtsanwälte können für Sie die Auslegungsspielräume nutzen. Leistungen gibt es vier:
 

1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung gegenüber der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (z.B. Fachaufsätze),
4. Strafverteidigung.
 

Rechtsgutachten beantworten Rechtsfragen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten des Mandanten auf.
Die Kanzlei denkt praxisorientiert und versucht, mit Ihnen eine allseits zufriedenstellende Win-win-Situation zu entwickeln, so dass Gerichtsverfahren auf diese Weise überflüssig gemacht werden.
 
 
 
Mandantenkreis:
Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und mittelständische Unternehmen,
2. Wettbewerbsvereine (UWG),
3. klageberechtigte Naturschutzvereinigungen oder Umweltschutzvereinigungen (BNatSchG & UmwRG),
4. klageberechtigte Tierschutzorganisationen.
 
Als Verein verschaffen Sie sich bitte vorab intern Klarheit über
1. Ihr Ziel (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen? Wie kontrollieren Sie Ihren Erfolg?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget?),
3. Ihr Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen über alle Gerichtsinstanzen hinweg?). Denn Gerichtsverfahren können dauern...

 
 
 
Historie:
Die Kanzlei ist Generalist mit veränderten Arbeitsschwerpunkten, darunter aus der Zeit bis zur Corona-Pandemie 2021:
-- Online-Handel und Internetrecht (1999 bis 2017),
-- Taxigewerbe und Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (2013 bis 2021),
-- Tiergewerbe und Artenschutz (2018 bis heute; im Jahre 2023 die Fuchsbaujagd).
 

 
 
Verbraucherinformationen:
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
 
 
 
Grundgesetz:
Art. 20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." 
 

 
Offenbach am Main, 30.04.2024